Beachten Sie bitte unsere Mietbedingungen! | ||
1. Die Vermietung der jeweilig spezifizierten Messtechnik erfolgt zu den vorliegenden Bedingungen als Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der fibreline GmbH. 2. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Vertragsabschluss und Vertragsinhalt. Angebote sind freibleibend. 3. Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholung an dem Tag, an dem das Gerät das Lager der fibreline GmbH verlässt, bei Versand am nächsten Arbeitstag nach Versendung. Das Mietverhältnis endet bei Eintreffen im Lager der fibreline GmbH. 4. Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Rechnungsstellung erfolgt netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5. Die Miete für die vom Kunden angegebene Mietzeit ist im voraus zu entrichten. Weiterhin anfallende Mietgebühren sind rein netto zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. 6. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen das vermietete Gerät nach Ablauf der ursprünglich angegebenen Mietdauer mit sofortiger Wirkung vom Kunden zurückzufordern. 7. Der Versand des Gerätes erfolgt durch eine vom Vermieter beauftragte Spedition. Sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alternativ besteht die Möglichkeit der Selbstabholung durch den Mieter. 8. Der einwandfreie Zustand des Gerätes bei Versand vom Vermieter wird hier durch zwei Personen bestätigt. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Erhalt sofort zu prüfen. Eventuelle Reklamationen, Fehlfunktionen, Störungen oder Beschädigungen des Gerätes sind nach Erhalt vom Mieter innerhalb von 2 Tagen fernmündlich oder per Fax mit schriftlicher Fehlerbeschreibung an die fibreline GmbH zu melden. Später eingehende Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen oder Justierungen am Mietgegenstand vorzunehmen. Dem Mieter ist untersagt, Reparaturen am Mietgegenstand vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes ist die fibreline GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder Nachbesserung des Gerätes. Während der Ausfallzeit wird der Mietvertrag ausgesetzt. Der Mietgegenstand ist unverzüglich an die fibreline einzusenden. 9. Der Gebrauch der Geräte beim Mieter darf nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanweisungen des Herstellers und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät bzw. den Mietgegenstand in gutem Zustand zu erhalten. Alle Instruktionen des Herstellers und Vermieters sind genauestens zu beachten. Bei Bedarf erfolgt eine, jeweils mit der fibreline GmbH abzusprechende Einweisung. Der Mieter ist für jeglichen Schaden, der durch Nichtbeachten der Bedienungsanweisungen, der Instruktionen und der Verfahrensanweisung entsteht in vollem Maße haftbar. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort überprüfen zu lassen. 10. Der Vermieter räumt dem Mieter ein im Zeitraum der Miete gültiges, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Mietgegenstand ein. Die fibreline GmbH und der Mieter sind sich darüber einig, dass alle Rechte an dem Mietgegenstand einschließlich etwaiger Kopien von Software (außer bei ausdrücklicher Genehmigung durch die fibreline GmbH) bei dem Hersteller bzw. bei der fibreline GmbH verbleiben. Der Mieter hat sicherzustellen, dass Betriebsanleitungen, Software und dazugehörige Dokumentationen Dritten nicht zugänglich werden. Kopien der Software dürfen (außer bei ausdrücklicher Genehmigung durch die fibreline GmbH) nicht angefertigt werden. Es sind alle Lizenzbedingungen zu erfüllen. Bei Nichterfüllen haftet in vollem Umfang der Mieter. 11. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum der fibreline GmbH. Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Genehmigung nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden oder dort benutzt werden. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden und Nachteile, die dem Vermieter durch den Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen. 12. Der Mieter erhält da Gerät komplett gemäß dem Lieferschein in einwandfreiem Zustand. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes, abgesehen von normalem Verschleiß, hat der Mieter den Vermieter zum Neuwert zu entschädigen bzw. die anfallenden Reparaturkosten in voller Höhe zu übernehmen. 13. Verbrauchsmaterial, wie Papier, Schreibstifte, Ersatzelektroden etc. werden vom Mieter gekauft. Der Rechnungsbetrag hierfür ist sofort fällig. Der Mieter hat bei Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Gleiches gilt, wenn von dritter Seite Rechte an den Mietgegenstand geltend gemacht werden sollten. Der Mietgegenstand ist Eigentum der fibreline GmbH. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ergibt sich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fibreline GmbH. 15. Ein Mietvertrag mit der Unterschrift des Mieters mit Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Mietbedingungen wird angefertigt und ist vom Mieter zu unterzeichnen. (Stand 28.04.2014) |
||
|